Stellungnahme und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachverhalt:
Das Planungsbüro Kuhn + Partner, Braunschweig, hat den Entwurf der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald erarbeitet.
Die 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald hat in der Zeit
vom 12.04.2018 bis 18.05.2018 erneut öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.04.2018 ebenfalls gebeten, eine Stellungnahme bis zum 14.05.2018 abzugeben. Aufgrund dieser Aufforderung und der erneuten öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Das Planungsbüro hat die
eingegangenen Stellungnahmen geprüft und entsprechende
Beschlussempfehlungen erarbeitet.
Diese Unterlagen sowie die
Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende
Erklärung für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald
sind der Drucksache beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), beschließt der Rat der Samtgemeinde
Oderwald die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und
Umweltbericht.
Der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: