Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG);
Zuwendung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Heiningen.
Vorlage
SG-X/140/2018
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Der Samtgemeindeausschuss entscheidet gemäß § 26 Abs. 2 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von 100,01 € bis 2.000 €. Bei Beträgen die darüber hinausgehen liegt die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung beim Rat der Samtgemeinde Oderwald.

 

Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe bei der Niedersächsischen Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 04.06.2018 der Freiwilligen Feuerwehr Heiningen mitgeteilt, dass die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Heiningen auf Grund ihrer Bewerbung Preisträger des Niedersächsischen Integrationspreises 2018 ist. Die Zuwendung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Heiningen beträgt 6.000,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der Zuwendung in Höhe von 6.000,00 € für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Heiningen wird gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: