Sachverhalt:
Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.
Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers aufgrund verbindlicher Vorschläge der nach § 110 NSchG Berechtigten berufen. Die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4 NSchG).
Zu Beginn des neuen Schuljahres 2018/2019 haben sich personelle Änderungen bei den Vertretern der Lehrkräfte ergeben. Die sich bei den Elternvertretern ergebenden Veränderungen wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt. Für das Schuljahr 2018/2019 wurden von den Schulen folgende Personen für eine Berufung in den Schulausschuss benannt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):
Vertreter der Lehrer:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Sabine Schenke Herr Tilmann Länger
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Ingeborg Naujok Frau Kirsten Meyer-Pokorny
Vertreter der Eltern:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Eveline Meyer Herr
Stefan Schmidt
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Blanche Richter Frau Jennifer Mack
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Neben den von der Vertretung bereits
festgestellten Mitgliedern gehören dem Schulausschuss der Samtgemeinde
Oderwald die in dieser Verwaltungsvorlage aufgeführten Vertreterinnen und
Vertreter der Schulen und der Erziehungsberechtigten an.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: