Sachverhalt:
Mit Antrag vom 29.03.2018 teilte der Ev.-luth. Propsteiverband in Salzgitter mit, dass für den Friedhof Heiningen im Haushaltsjahr 2017 ein Defizit von 1.815,14 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Heiningen auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Probsteiverband einen Ausgleich in Höhe des entstandenen Defizits. Die Gebührenordnung bewegt sich im regionalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.
Die Rücklagen sind mit der Defizitabdeckung für das Haushaltsjahr 2016 aufgebraucht.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald
übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2017 in Höhe von 1.815,14 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
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Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: