Betreff
Defizitausgleich 2017 für den Friedhof der ev.-luth. Johannesgemeinde Schladen-Werla (Heiningen).
Vorlage
SG-X/150/2018
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 29.03.2018 teilte der Ev.-luth. Propsteiverband in Salzgitter mit, dass für den Friedhof Heiningen im Haushaltsjahr 2017 ein Defizit von 1.815,14 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Heiningen auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Probsteiverband einen Ausgleich in Höhe des entstandenen Defizits.  Die Gebührenordnung bewegt sich im regionalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.

Die Rücklagen sind mit der Defizitabdeckung für das Haushaltsjahr 2016 aufgebraucht.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2017 in Höhe von 1.815,14 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxxxxxxxxxxx                          xxxxxxxxxxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: