Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 728.700,00 €
ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.800,00 € aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
381.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 185.200,00 €
vor.
Im Wirtschaftsjahr 2019 sind Mittel für Investitionen in
Höhe von 190.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2019
wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2019 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.