Sachverhalt:
Mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2018
erfolgt keine Veränderung zum aktuellen Haushaltsplan 2018 der Samtgemeinde
Oderwald. Die Änderung der Haushaltssatzung basiert ausschließlich auf der
Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb
Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald, die den Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung als DS-Nr. X/159/2018 vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2018 wird gemäß
§ 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx -xxxxxx xxxxx -xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: