Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald
hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass,
sofern das Ganztagsschulbudget der Grundschulen Börßum und Cramme nicht
auskömmlich ist, sich die Samtgemeinde Oderwald am Ganztagsschulbetrieb der Grundschulen
mit einem jährlichen Zuschuss von maximal 20.000 Euro je Schule beteiligt. Der Samtgemeindebürgermeister wurde
beauftragt, jährlich die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit den
Grundschulen über eine Kostenbeteiligung auf der Grundlage der vorstehenden
Erläuterungen abzuschließen. Die Schulleitungen berichten jährlich im
Schulausschuss über das geplante Ganztagsangebot und die damit verbundenen
Kostenkalkulationen.
Die Schulleitungen haben im Rahmen der Haushaltsplanungen auch die Ganztagsangebote für das Kalenderjahr 2019 vorausschauend geplant und den Kostenrahmen kalkuliert. Die Planungen sind dieser Drucksache als Anlage beigefügt.
Für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes bevorzugt die Grundschule Börßum auch im Jahre 2019 überwiegend den Einsatz von pädagogischen MitarbeiterInnen, die über die Landesschulbehörde angestellt werden. Die Grundschule Cramme bevorzugt für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes weiterhin Kooperationsverträge mit Dritten und in Einzelfällen die Stundenzahl von (vorhandenen) pädagogischen MitarbeiterInnen zu erhöhen bzw. beizubehalten.
Laut Kalkulation der Grundschule Börßum erscheint das aus den kapitalisierten Lehrerstunden festgesetzte Budget der Landesschulbehörde auskömmlich, um den Ganztagsbetrieb im Jahre 2019 sicherzustellen. Eine Zuweisung an die Grundschule Börßum wäre danach nicht erforderlich. Für den Fall, dass sich die Auskömmlichkeit des Ganztagsbudgets im Laufe des Jahres 2019 doch nicht mehr als gegeben herausstellt, wurde verwaltungsseitig eine Bedarfsposition für eine Bezuschussung des Ganztagsbudgets im Haushalt 2019 berücksichtigt.
Aufgrund der Kalkulation der Grundschule Cramme ergibt sich auch für das Jahr 2019 ein Zuschussbedarf. Zur Erhöhung des Handlungsspielrahmens und zum Ausgleich von Unwägbarkeiten, wurde verwaltungsseitig der Ansatz aus dem Jahr 2018 in unverminderter Höhe beibehalten.
Für die Grundschule Börßum wurde für die Haushaltsplanung 2019 beim Produktkonto 21110.431100 – Zuweisungen an das Land ein Ansatz von 5.000 Euro und für die Grundschule Cramme beim Produktkonto 21112.431100 Zuweisungen an das Land ein Ansatz von 14.000 Euro gebildet.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: