Betreff
Bericht der Schulleitungen der Grundschulen Börßum und Cramme über das Ganztagsangebot 2019 und die damit verbundene Kostenkalkulation.
Vorlage
SG-X/174/2019
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass, sofern das Ganztagsschulbudget der Grundschulen Börßum und Cramme nicht auskömmlich ist, sich die Samtgemeinde Oderwald am Ganztagsschulbetrieb der Grundschulen mit einem jährlichen Zuschuss von maximal 20.000 Euro je Schule beteiligt. Der Samtgemeindebürgermeister wurde beauftragt, jährlich die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit den Grundschulen über eine Kostenbeteiligung auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen abzuschließen. Die Schulleitungen berichten jährlich im Schulausschuss über das geplante Ganztagsangebot und die damit verbundenen Kostenkalkulationen.

 

Die Schulleitungen haben im Rahmen der Haushaltsplanungen auch die Ganztagsangebote für das Kalenderjahr 2019 vorausschauend geplant und den Kostenrahmen kalkuliert. Die Planungen sind dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

 

Für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes bevorzugt die Grundschule Börßum auch im Jahre 2019 überwiegend den Einsatz von pädagogischen MitarbeiterInnen, die über die Landesschulbehörde angestellt werden. Die Grundschule Cramme bevorzugt für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes weiterhin Kooperationsverträge mit Dritten und in Einzelfällen die Stundenzahl von (vorhandenen) pädagogischen MitarbeiterInnen zu erhöhen bzw. beizubehalten.

 

Laut Kalkulation der Grundschule Börßum erscheint das aus den kapitalisierten Lehrerstunden festgesetzte Budget der Landesschulbehörde auskömmlich, um den Ganztagsbetrieb im Jahre 2019 sicherzustellen. Eine Zuweisung an die Grundschule Börßum wäre danach nicht erforderlich. Für den Fall, dass sich die Auskömmlichkeit des Ganztagsbudgets im Laufe des Jahres 2019 doch nicht mehr als gegeben herausstellt, wurde verwaltungsseitig eine Bedarfsposition für eine Bezuschussung des Ganztagsbudgets im Haushalt 2019 berücksichtigt.

 

Aufgrund der Kalkulation der Grundschule Cramme ergibt sich auch für das Jahr 2019 ein Zuschussbedarf. Zur Erhöhung des Handlungsspielrahmens und zum Ausgleich von Unwägbarkeiten, wurde verwaltungsseitig der Ansatz aus dem Jahr 2018 in unverminderter Höhe beibehalten.

 

Für die Grundschule Börßum wurde für die Haushaltsplanung 2019 beim Produktkonto 21110.431100 – Zuweisungen an das Land ein Ansatz von 5.000 Euro und für die Grundschule Cramme beim Produktkonto 21112.431100 Zuweisungen an das Land ein Ansatz von 14.000 Euro gebildet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: