Stellungnahme der Gemeinde Cramme zur öffentlichen Auslegung
Sachverhalt:
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat mit Schreiben vom 03.04.2019 (Eingang hier:
09.04.2019) mitgeteilt, dass die Salzgitter Flachstahl GmbH einen Antrag auf
Genehmigung zur Errichtung einer neuen Abwasservorbehandlungsanlage auf dem
Deponiegelände des Reststoffzentrums Barum beantragt hat. Im Zuge dieses
Verfahrens sind der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen in den
Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur
Einsicht auszulegen.
Die Auslegung der Unterlagen wurde am 10.04.2019 in der
Braunschweiger Zeitung sowie dem Nds. MBl. bekannt gemacht (s. anl.
Bekanntmachung). Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 17.04.2019
bis 16.05.2019 (u.a. in der Samtgemeinde Oderwald, Zimmer 3.06). Weiterhin sind
die Antragsunterlagen nebst Anlagen auf der Homepage des NLWKN unter
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen/
ab dem 17.04.2019 zusätzlich
abrufbar.
In der Zeit vom 17.04.2019 bis
16.05.2019 können schriftlich Stellungnahmen hierzu abgegeben werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten zu entscheiden, ob und wenn ja, mit
welchem Inhalt
·
zum Genehmigungsantrag der Salzgitter Flachstahl GmbH
zur Errichtung einer neuen Abwasservorbehandlungsanlage auf dem Deponiegelände
des Reststoffzentrums Barum eine Stellungnahme abgegeben werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: