Betreff
Bebauungsplan "Windenergieanlagen Cramme 2";
Aufstellungsbeschluss.
Vorlage
C-XVIII/053/2019
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

In ihrer Sitzung am 14.03.2019 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig den Entwurf zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) 2008 als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Genehmigung (ArL) vorzulegen.
Die Prüfung der Unterlagen durch das ArL wird voraussichtlich 3 Monate in Anspruch nehmen.

Um zu verhindern, dass während bzw. kurz nach dem Genehmigungsverfahren tatsächliche Veränderungen im Plangebiet eintreten, die der künftigen Bauleitplanung widersprechen, kann eine planende Gemeinde mit dem Erlass einer Veränderungssperre bzw. einem Antrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde auf Zurückstellung von Baugesuchen gegensteuern (gemäß § 14 bzw. § 15 Baugesetzbuch). Damit die Gemeinde in dieser Hinsicht tätig werden kann, ist allerdings das Vorliegen eines formalen Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Es wird daher vorgeschlagen, einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Cramme 2“ (Lageplan s. Anlage) zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Cramme die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Cramme 2“ in 38312 Cramme.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: