Aufstellungsbeschluss.
Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 14.03.2019 hat die
Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig den Entwurf zur
1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) 2008 als Satzung
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf dem Amt für regionale
Landesentwicklung Braunschweig zur Genehmigung (ArL) vorzulegen.
Die Prüfung der Unterlagen durch das ArL wird voraussichtlich 3 Monate in
Anspruch nehmen.
Um zu
verhindern, dass während bzw. kurz nach dem Genehmigungsverfahren tatsächliche
Veränderungen im Plangebiet eintreten, die der künftigen Bauleitplanung
widersprechen, kann eine planende Gemeinde mit dem Erlass einer
Veränderungssperre bzw. einem Antrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde
auf Zurückstellung von Baugesuchen gegensteuern (gemäß § 14 bzw. § 15
Baugesetzbuch). Damit die Gemeinde in dieser Hinsicht tätig werden kann, ist
allerdings das Vorliegen eines formalen Beschlusses über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich.
Es wird
daher vorgeschlagen, einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Windenergieanlagen Cramme 2“ (Lageplan s. Anlage) zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Cramme die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Cramme 2“ in 38312 Cramme.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: