Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand des ev.-luth. Pfarrverbandes Flachstöckheim, Flöthe, Mahner und Ohlendorf hat am 19.06.2019 die beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührenordnung und Friedhofsordnung für Klein und Groß Flöthe gem. § 53 Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gemäß § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23.11.1927 vorgelegt.
Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.
Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten,
·
von der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung und
der Friedhofsordnung für Klein und Groß Flöthe Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: