Sachverhalt:
Mit Antrag vom 02.04.2019 teilte der Ev.-luth. Propsteiverband in Salzgitter mit, dass für den Friedhof Heiningen im Haushaltsjahr 2018 ein Defizit von 921,64 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Heiningen auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Probsteiverband einen Ausgleich in Höhe des entstandenen Defizits. Die Gebührenordnung bewegt sich im regionalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.
Die Rücklagen sind mit der Defizitabdeckung für das Haushaltsjahr 2018 aufgebraucht.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich für das Jahr 2018 in Höhe von 921,64 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: