Betreff
Defizitausgleich 2018 für den Friedhof der ev.luth. Johannisgemeinde Schladen-Werla (Heiningen).
Vorlage
SG-X/214/2019
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 02.04.2019 teilte der Ev.-luth. Propsteiverband in Salzgitter mit, dass für den Friedhof Heiningen im Haushaltsjahr 2018 ein Defizit von 921,64 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Heiningen auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Probsteiverband einen Ausgleich in Höhe des entstandenen Defizits. Die Gebührenordnung bewegt sich im regionalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.

 

Die Rücklagen sind mit der Defizitabdeckung für das Haushaltsjahr 2018 aufgebraucht.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2018 in Höhe von 921,64 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: