Sachverhalt:
Die
Amtszeit des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters Herrn Jörg Haase endet am
31.03.2013. Auf der Gemeindekommandositzung am 19.10.2012 wurde Herr Haase von
den Ortsbrandmeistern und deren Stellvertreter in geheimer Wahl einstimmig zum
stellvertretenden Gemeindebrandmeister wiedergewählt.
Gemäß
§ 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat
der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer
Stellvertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des
Gemeindebrandmeisters sowie seines Stellvertreters.
Die
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer von sechs Jahren
vorzunehmen.
Gemeindebrandmeister
und ihre Stellvertreter müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Sie
müssen insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an
den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an einer der Landesfeuerwehrschulen
im Lande Niedersachsen mit Erfolg teilgenommen haben.
Diese
Voraussetzungen liegen bei Herrn Jörg Haase vor.
Der Kreisbrandmeister erhebt gegen die Ernennung von Herrn Haase keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Mit Wirkung
vom 01.04.2013 wird Herr Jörg Haase in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
auf die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald berufen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-712610-442100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: 600,00
€
Jährliche Abschreibungen: