Betreff
Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters
Vorlage
SG-IX/093/2013
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Amtszeit des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters Herrn Jörg Haase endet am 31.03.2013. Auf der Gemeindekommandositzung am 19.10.2012 wurde Herr Haase von den Ortsbrandmeistern und deren Stellvertreter in geheimer Wahl einstimmig zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister wiedergewählt.

 

Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters sowie seines Stellvertreters.

 

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer von sechs Jahren vorzunehmen.

 

Gemeindebrandmeister und ihre Stellvertreter müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Sie müssen insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an einer der Landesfeuerwehrschulen im Lande Niedersachsen mit Erfolg teilgenommen haben.

 

Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Jörg Haase vor.

 

Der Kreisbrandmeister erhebt gegen die Ernennung von Herrn Haase keine Bedenken.


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Mit Wirkung vom 01.04.2013 wird Herr Jörg Haase in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     12610-712610-442100                            

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                        600,00 €

Jährliche Abschreibungen: