Sachverhalt:
Sachverhalt:
Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.
Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers aufgrund verbindlicher Vorschläge der nach § 110 NSchG Berechtigten berufen. Die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4 NSchG).
Zu Beginn des neuen Schuljahres 2019/2020 haben sich personelle Änderungen bei den Vertretern der Lehrkräfte ergeben. Die sich bei den Elternvertretern ergebenden Veränderungen wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt. Für das Schuljahr 2019/2020 wurden von den Schulen folgende Personen für eine Berufung in den Schulausschuss benannt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):
Vertreter der Lehrer:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Sabine Schenke Frau Kirsten Meyer-Pokorny
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Ingeborg Naujok Frau Heike Busse
Vertreter der Eltern:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Eveline Meyer Herr
Dennis Unterbörsch
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Blanche Richter Frau Isabel Ceuseanu
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Neben den
von der Vertretung bereits festgestellten Mitgliedern gehören dem
Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald die in dieser Verwaltungsvorlage
aufgeführten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen und der
Erziehungsberechtigten an.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: