Betreff
Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2018 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Vorlage
SG-X/221/2019
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2018 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

 

Der Jahresabschluss 2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 145.945,34 € ab.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig, wurde beauftragt den Jahresabschluss zu prüfen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes steht noch aus.

 

Der Bericht über den Jahresabschluss per 31.12.2018 sowie der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses liegen dieser Drucksache bei.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald wird festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Der Jahresfehlbetrag für 2018 in Höhe von 145.945,34 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2019 vorgetragen und mit dem Bilanzposten Gewinnvortrag verrechnet.