Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2019.
Vorlage
SG-X/228/2019
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt es bei der Veranschlagung der Bedarfszuweisungen (die Verteilung auf die Mitgliedgemeinden erfolgt in Form der Zuweisung durch die Samtgemeinde).

 

Für das Haushaltsjahr 2019 entsteht ein ordentlicher Ergebnisgewinn in Höhe                            von € 815.800,00 (Ursprungsplanung mit Gewinn von € 9.900,00), der ausschließlich auf der Abwicklung der Bedarfszuweisungen beruht. Ohne Bedarfszuweisung wäre die Nachtragshaushaltsplanung 2019 defizitär. 

 

Die 4 Teilhaushalte werden im Vorbericht dargestellt.

 

Auf die Änderungen der Investitionen wird besonders hingewiesen. Die zusätzlichen Investitionsleistungen werden durch eine entsprechend höhere Kreditveranschlagung gedeckt. Die Kreditveranschlagung steigt um 144.200 € auf nunmehr insgesamt € 480.700.

 

Die Veränderungen sind im beigefügten Vorbericht ausführlich dargestellt.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 

Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2020 planerisch dauerhaft möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive Verlauf der landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige Haushaltskonsolidierung.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2019 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: