Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem
Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt
es bei der Veranschlagung der Bedarfszuweisungen (die Verteilung auf die
Mitgliedgemeinden erfolgt in Form der Zuweisung durch die Samtgemeinde).
Für das Haushaltsjahr 2019 entsteht ein
ordentlicher Ergebnisgewinn in Höhe von € 815.800,00
(Ursprungsplanung mit Gewinn von € 9.900,00), der ausschließlich auf der
Abwicklung der Bedarfszuweisungen beruht. Ohne Bedarfszuweisung wäre die
Nachtragshaushaltsplanung 2019 defizitär.
Die 4 Teilhaushalte werden im Vorbericht
dargestellt.
Auf die Änderungen der Investitionen wird
besonders hingewiesen. Die zusätzlichen Investitionsleistungen werden durch
eine entsprechend höhere Kreditveranschlagung gedeckt. Die Kreditveranschlagung
steigt um 144.200 € auf nunmehr insgesamt € 480.700.
Die Veränderungen sind im beigefügten
Vorbericht ausführlich dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2020
planerisch dauerhaft möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive
Verlauf der landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige
Haushaltskonsolidierung.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2019 wird gemäß
§ 115 NKomVG erlassen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: