Betreff
Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald
Vorlage
SG-X/231/2019
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.

 

Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 726.600,00 € ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 15.100,00 € aus.

 

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von 495.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 312.900,00 € vor.

 

Im Wirtschaftsjahr 2020 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 190.000,00 € vorgesehen.

 

Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2020 wird hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,

·         den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Erfolgsplan                                                  Finanzplan

                                                                     verschiedene                                             verschiedene