Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist gemäß §
58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.715.500,00
€ ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 31.600,00 € aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
701.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 389.400,00 €
vor.
Im Wirtschaftsjahr 2020 sind Mittel für Investitionen in Höhe von
546.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Abwasserbeseitigung 2020 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald zu beschließen.