Beschluss über die öffentliche Auslegung.
Sachverhalt:
Alle Gemeinden, die
im Jahr 2017 nach EU-Umgebungsrichtlinie in Niedersachsen kartiert wurden, sind
zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Kartierungspflichtig waren
die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr
als 7.400 Kfz / 24 h. Grundlage war die Verkehrsmengenkarte der Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr aus dem Jahr 2015.
Die Lärmkarten
stehen den kartierten Kommunen seit April 2018 zur Verfügung.
Die Erstellung des
Lärmaktionsplanes für den Schienenverkehr erfolgte unabhängig von den
Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Auch die
Samtgemeinde Oderwald wurde als besonders lärmbelastete Gemeinde kartiert und
ist somit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Da sehr hohe
Belastungen durch die Hauptverkehrsstraßen entsprechend der Lärmkartierung im
Samtgemeindegebiet nicht auftreten, ist lediglich ein auf wenige Seiten
beschränkter Lärmaktionsplan, orientiert am Musterlärmaktionsplan des
Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, zu
erstellen.
Das Büro
“Geräuscherechner“ aus Hildesheim, welches mit der Erstellung beauftragt worden
ist, hat den in der Anlage beigefügten Entwurf erarbeitet und wird diesen in
der Sitzung vorstellen und erläutern.
Eine Verpflichtung
zur Maßnahmenplanung ergibt sich wegen der fehlenden Bereiche mit sehr hoher
Lärmbelastung für die Samtgemeinde Oderwald nicht.
Bei der Erstellung
des Lärmaktionsplanes ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Empfehlung des
Städte- und Gemeindebundes folgend, erfolgt die Beteiligung in der Samtgemeinde
Oderwald analog zum Bauleitplanverfahren durch öffentliche Auslegung nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung.
Außerdem wird den
betroffenen Baulastträgern als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die öffentliche Auslegung
des Lärmaktionsplans in der als Anlage beigefügten Fassung und die zeitgleiche
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: