Betreff
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Oderwald,
Beschluss über die öffentliche Auslegung.
Vorlage
SG-X/249/2020
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Alle Gemeinden, die im Jahr 2017 nach EU-Umgebungsrichtlinie in Niedersachsen kartiert wurden, sind zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Kartierungspflichtig waren die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 7.400 Kfz / 24 h. Grundlage war die Verkehrsmengenkarte der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus dem Jahr 2015.

Die Lärmkarten stehen den kartierten Kommunen seit April 2018 zur Verfügung.

Die Erstellung des Lärmaktionsplanes für den Schienenverkehr erfolgte unabhängig von den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Auch die Samtgemeinde Oderwald wurde als besonders lärmbelastete Gemeinde kartiert und ist somit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Da sehr hohe Belastungen durch die Hauptverkehrsstraßen entsprechend der Lärmkartierung im Samtgemeindegebiet nicht auftreten, ist lediglich ein auf wenige Seiten beschränkter Lärmaktionsplan, orientiert am Musterlärmaktionsplan des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, zu erstellen.

Das Büro “Geräuscherechner“ aus Hildesheim, welches mit der Erstellung beauftragt worden ist, hat den in der Anlage beigefügten Entwurf erarbeitet und wird diesen in der Sitzung vorstellen und erläutern.

Eine Verpflichtung zur Maßnahmenplanung ergibt sich wegen der fehlenden Bereiche mit sehr hoher Lärmbelastung für die Samtgemeinde Oderwald nicht.

Bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes folgend, erfolgt die Beteiligung in der Samtgemeinde Oderwald analog zum Bauleitplanverfahren durch öffentliche Auslegung nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung.

Außerdem wird den betroffenen Baulastträgern als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans in der als Anlage beigefügten Fassung und die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: