Betreff
"Baugebiet Hopfengarten II" - Zustand der Baustraße / Endausbau der Straße.
Vorlage
H-XVIII/059/2020
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 17.02.2020 wendet sich ein Anwohner aus der Straße Am Mühlengraben an den Gemeinderat zu den Zuständen in Heiningen im Baugebiet „Hopfengarten II“.

 

Bei der Zuwegung zu den Grundstücken im Baugebiet“ Hopfengarten II“ handelt es sich zurzeit noch um eine Baustraße, die die Anlieger als Erschließungsweg nutzen. Darin liegt noch kein Gemeingebrauch für die Öffentlichkeit vor. Eine Nutzung für den Gemeingebrauch erlangt die Straße erst durch die Widmung. Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße; sie wird damit dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht. Die Widmung der Straße wird erst nach Abschluss des Straßenendausbaus vorgenommen. Hierzu ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Bauarbeiten im Baugebiet „Hopfengarten II“ nahezu abgeschlossen. Auf einem Grundstück sind noch Bauarbeiten durchzuführen, die es erfordern, das größere bzw. schwere Baumaschinen wie z.B. Baukräne, Schwerlastzugmaschinen etc. eingesetzt werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass mit dem Straßenendausbau begonnen wird, sobald bei dem noch zu bebauenden Grundstück keine schweren Baumaschinen mehr eingesetzt werden.

 

Verbunden mit der Ortsnähe wäre eine Rückmeldung aus den Reihen des Rates an die Verwaltung zweckmäßig, wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind. Nach dieser Rückmeldung würde die Verwaltung mit den Vorbereitungsarbeiten für die Auftragsvergaben beginnen. Je nach Abhängigkeit der Rückmeldung könnten die Vergabeentscheidungen zum Jahresende 2020 getroffen und mit den Auftragsarbeiten für den Straßenendausbau im Frühjahr 2021 begonnen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Mit dem Straßenendausbau des Baugebietes „Hopfengarten II“ wird begonnen, nachdem auf dem letzten zu bebauenden Grundstück keine größere bzw. schwere Baumaschinen eingesetzt werden.

·         Der Bürgermeister wird beauftragt, der Verwaltung den Zeitpunkt mitzuteilen, zu dem mit den Auftragsvergabearbeiten begonnen werden kann.

·         Über die Einleitung des Vergabeverfahrens ist dem Rat der Gemeinde Heiningen zu berichten.