Betreff
Aufhebung des Bebauungsplans „Nördlich der Dorstädter Straße" in der Gemeinde Börßum OT Bornum;
Beteiligung am Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Vorlage
B-XVIII/159/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nördlich der Dorstädter Straße“ in der Gemeinde Börßum OT Bornum einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Im Rahmen der der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.

 

 

Der auslegungsreife Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nördlich der Dorstädter Straße“ in der Gemeinde Börßum OT Bornum mit der zugehörigen Begründung sind als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Dem Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nördlich der Dorstädter Straße“ in der Gemeinde Börßum OT Bornum und der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.

·         Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: