Beteiligung am Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nördlich der Dorstädter Straße“ in der Gemeinde Börßum OT Bornum einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Im Rahmen der der frühzeitigen
Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sind keine Bedenken und Anregungen
eingegangen.
Der auslegungsreife Entwurf der Satzung zur Aufhebung des
Bebauungsplans „Nördlich
der Dorstädter Straße“ in der Gemeinde
Börßum OT Bornum
mit der zugehörigen Begründung sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Dem Entwurf der Satzung zur Aufhebung des
Bebauungsplans „Nördlich der
Dorstädter Straße“ in der Gemeinde
Börßum OT Bornum und der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.
·
Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: