Betreff
Streitverfahren vor dem Landgericht Braunschweig Gemeinde Heiningen ./. Ingenieurbüro Damer + Partner;
hier: Fortführung des Streitverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.
Vorlage
H-XVIII/066/2020
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Das Landgericht Brauschweig hat auf die mündliche Verhandlung vom 18.02.2020 am 10.03.2020 in dem Rechtsstreit der Gemeinde Heiningen gegen das Ingenieurbüro Damer + Partner das Urteil verkündet. Die Klage der Gemeinde Heiningen auf Überarbeitung des Geh- und Radweges an der Hauptstraße in Heiningen wurde abgewiesen. Die Gemeinde Heiningen hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Das Urteil ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Bürgermeister Mechsner erwägt nach Lektüre des Urteils und Rücksprache mit der beauftragte Anwaltskanzlei MARX SIEBERT Rechtsanwälte Partnerschaft mbB gegen das Urteil Berufung einzulegen (siehe Anlage 2).

 

Das Landgericht Braunschweig hat in der Urteilsbegründung mehrere Kernaussagen zur nicht möglichen Einhaltung sämtlicher, die allgemein anerkannten Regeln der Technik prägenden, Normen getroffen. Aus Sicht der Verwaltung sind diese Kernaussagen schlüssig und dürften auch in einem etwaigen Berufungsverfahren nicht verworfen werden.

 

Hinsichtlich der bisher entstandenen Kosten sind in den Jahren 2015 bis 2019 rd. 17.500 Euro für das Streitverfahren aufgewendet worden. Falls das Urteil des Landgerichts jetzt ohne Einlegung der Berufung Rechtskraft erlangt, würden dazu noch weitere Aufwendungen für Gerichtskosten sowie Aufwendungen für die eigenen und gegnerischen Anwaltskanzleien entstehen. Die Höhe dieser Aufwendungen ist zurzeit nicht bezifferbar.

 

Für den Fall, dass gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig Berufung eingelegt wird, würden nochmals weitere Kosten entstehen. Die Anwaltskanzlei MARX SIEBERT hat diese Kosten in einer ersten Kostenschätzung mit rd. 9.500 Euro beziffert (siehe Anlage 2). Inwieweit dazu noch weitere Kosten für Sachverständige, Anwaltskosten o.ä. entstehen werden, bleibt abzuwarten.

 

Verwaltungsseitig wird die Erfolgsaussicht für ein erfolgreiches Berufungsverfahren aufgrund der vom Landgericht getroffenen Kernaussagen äußerst kritisch gesehen! Die für das Streitverfahren vor dem Landgericht Brauschweig aufzuwendenden Kosten schränken das weitere finanzielle Handeln der Gemeinde Heiningen in anderen Bereichen des Haushaltes auf Jahre hinaus extrem ein. Durch ein möglicherweise erfolgloses Streitverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig würden die finanziellen Handlungsmöglichkeiten noch weiter eingeschränkt werden.

 

Der Rat der Gemeinde Heiningen hat darüber zu entscheiden, ob das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eingeleitet werden soll und ob der Bürgermeister beauftragt wird, die vorgenannte Anwaltskanzlei mit der Prozessführung zu beauftragen. Die Berufung wäre bis spätestens zum 23.04.2020 an das Oberlandesgericht Braunschweig zu richten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Gegen das am 10.03.2020 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig, Geschäfts-Nr.; 7 O 2596/14, soll Berufung eingelegt werden. Der Bürgermeister der Gemeinde Heiningen wird beauftragt, die Anwaltskanzlei MARX SIEBERT Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit der Einlegung der Berufung zu beauftragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: