Betreff
Fortsetzung der Kooperation zur Kontaktstelle Oderwald sozial.
Vorlage
SG-X/262/2020
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Das Projekt „Kontaktstelle Oderwald sozial“ ist seit dem 01.06.2017 mit dem Ziel aktiv, eine bedarfsgerechte Anpassung des sozialen Nahraumes zu schaffen, die soziale Infrastruktur zu stärken und möglichst viele Ehrenamtliche zu gewinnen um die angestoßenen Handlungen und Aktionen auch zukünftig fortführen zu können.

Das Projekt endet zum 31.05.2020.

 

Bereits auf der Sitzung des Samtgemeindeausschusses und des Rates der Samtgemeinde Oderwald am 25.09.2019 wurde in einem detaillierten Verlaufsbericht deutlich, welche Projekte sich in den vergangenen Jahren haben verwirklichen lassen und gleichzeitig wurde aufgezeigt wie wichtig es ist das Projekt zu verlängern.

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat daraufhin folgende Beschlüsse gefasst:

 

·         Die Samtgemeinde Oderwald beauftragt den AWO Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter bis spätestens 04.10.2019 den Antrag beim Deutschen Hilfswerk einzureichen. Damit verbunden ist die zunächst auf zwei Jahre befristete Verlängerung der Kontaktstelle Oderwald sozial. Die Kostenbeteiligung (anteilige Personal- und Sachkosten) der Samtgemeinde Oderwald beschränkt sich entsprechend der vorgenannten Aufstellung auf maximal 21 %.

 

·         Die Samtgemeinde Oderwald stellt beim Zukunftsfonds Asse eine Projektanfrage für die Prozessbegleitung für die Zeit der angestrebten Verlängerung des Projektes.

 

Der AWO Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter hat daraufhin beim Deutschen Hilfswerk (DHW) einen Verlängerungsantrag für das Quartiersprojekt „Kontaktstelle Oderwald sozial“ gestellt.

 

 

In der Zwischenzeit hat das DHW den Folgeantrag zur Finanzierung der Kontaktstelle Oderwald sozial abgelehnt.

 

Der Antrag war auf einen Zeitraum von zwei Jahren ausgelegt. Gleichweise sind sich die AWO sowie die Samtgemeinde Oderwald dahingehend einig, dass die erfolgreiche Arbeit über den 01.06.2020 hinaus fortgeführt werden soll.

 

Dazu soll die bisherige Personal- und Organisationsstruktur erhalten bleiben. D. h., dass der Arbeitgeber weiterhin die AWO bleibt.

Frau Anhuth erhält für die Kontaktstelle Oderwald sozial weiterhin Zeitanteile in Höhe von 30 Std./Woche. Die Personalkosten betragen ca. 38.000,00 € p.a.

Frau Anhuth obliegt in ihrer Aufgabe als Quartiersmanagerin die Federführung für die Kontaktstelle Oderwald sozial.

Weisungsberechtigt sind, zu gleichen Teilen, die Geschäftsführung der AWO sowie der Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Oderwald.

 

Aufgrund der großen Akzeptanz – insbesondere im Bereich der wohnortnahen Beratung und Begleitung – konnte das Team der Kontaktstelle erweitert werden.

Frau Anhuth erhält bei Ihrer Arbeit Unterstützung von Herrn Schindler. Die Personalkosten von Herrn Schindler werden bis 06/2021 über eine Förderung nach § 16i Sozialgesetzbuch (SGB) II zu 100 % vom Jobcenter getragen. Ab 07/2021 reduziert sich der Fördersatz auf

90 %. Dieser Kofinanzierungsanteil soll künftig von der AWO abgedeckt werden.

 

Frau Steiniger ist mit 20 Stunden angestellt. Die Finanzierung der Stelle läuft über Mittel der AWO im Rahmen von niederschwelligen Betreuungsleistungen. Umfang der Personalkosten liegen bei 17.000,00 € (brutto).

 

Wie sich der Finanzierungsrahmen für die „Kontaktstelle Oderwald sozial“ ab dem 01.06.2020 darstellt ist als Anlage beigefügt. Für die Zeit vom 01.06.2020 bis 31.05.2022 leiten sich daraus Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von knapp 65.000,00 € ab.

 

Für die weitere Zusammenarbeit soll eine Finanzvereinbarung zum Kooperationsvertrag geschlossen werden, welcher bereits zum 01.06.2020 in Kraft treten soll, da das bisherige Projekt und die Finanzierung zum 31.05.2020 enden. Der Entwurf liegt ebenfalls dieser Vorlage bei.

 

Für die unterstützende Prozessbegleitung wurde ein Antrag bei Stiftung Zukunftsfonds Asse gestellt. Die Projektanfrage wurde bereits positiv beschieden. Die Entscheidung zu dem Projektantrag steht noch aus.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Das Projekt „Kontaktstelle Oderwald sozial“ soll über den 31.05.2020 hinaus für weitere 2 Jahre fortgeführt werden.

·         Dem dargestellten Finanzierungsmodell mit den von der Samtgemeinde Oderwald zu übernehmenden Personal- und Sachkosten wird zugestimmt.

·         Der Finanzierungsvereinbarung zum Kooperationsvertrag, wie im Entwurf vorgelegt, wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: