Betreff
Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen in der Gemeinde Heiningen.
Vorlage
H-XVIII/069/2020
Art
Informationsvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch-eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

 

Adressat dieser Pflicht ist zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger im ÖPNV, die einen Nahverkehrsplan erstellen. Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im Nahverkehrsplan 2020 diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV aufgenommen.

 

Zur Umsetzung dieses Zieles fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig. Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei Förderpro-grammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung. Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-, Aus- und Umbau von Haltestellen.

 

Der Kommune obliegt die Planungshoheit und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die Bedingungen für eine barrierefreie Nutzbarkeit der ÖPNV-Haltestellen umzusetzen.

 

Unter diesen Voraussetzungen hat der Rat der Gemeinde Heiningen zu entscheiden, ob die vorhandenen sechs Bushaltestellen barrierefrei umgebaut und entsprechende Fördermittelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und dem Regionalverband Großraum Braunschweig beantragt werden sollen. Mit dem Umbau der Bushaltestellen ist trotz Fördermöglichkeiten in Höhe von 87,5 v.H. ein erheblicher finanzieller Aufwand für die Gemeinde Heiningen verbunden.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat im Jahre 2017, nach vorheriger Ausschreibung der Planungsleistungen, eine Bestandserhebung bzw. Vorplanung für alle Bushaltestellen im Samtgemeindegebiet an das Ing.-Büro Damer und Partner, Vienenburg, in Auftrag gegeben. Das Ergebnis für die Gemeinde Heiningen ist dieser Drucksache beigefügt. Im Falle einer Erneuerung der Bushaltestellen würden die Kosten für die Vorplanung in den Förderantrag mit einfließen. Für die konkrete Umsetzung wäre ein Planungsbüro zu beauftragen.

 

Der eingangs erwähnte gesetzliche Stichtag (01.01.2022) bezieht sich nicht auf die gesetzliche Umsetzungspflicht der Straßenbaulastträger, sondern auf die Berücksichtigung in den Nahverkehrsplänen. Gleichwohl sind die Straßenbaulastträger gehalten, eine Bewertung und Priorisierung der einzuleitenden Baumaßnahmen an den Bushaltestellen vorzunehmen. Diese lauten wie folgt:

 

Priorität 1:

-       Zentrale, verkehrswichtige Zugangsstellen

-       Verknüpfungsfunktion, RegioBus-Bedienung, hohe Ein- und Aussteigeranzahl

-       Innerhalb einer geschlossenen Ortslage mit mehr als 3 Zugangsstellen muss der Anteil der barrierefreien Zugangsstellen mind. 33 % betragen.

-       Inner- und außerörtlichen Zugangsstellen, über den zielgruppenrelevanten Einrichtungen u. POI erreicht werden können

-       Der Abstand zwischen barrierefreien Zugangsstellen innerhalb einer Ortslage soll nicht mehr als 1,5 km Fahrtstrecke bzw. 1 km Luftlinie betragen.

 

Priorität 2:

-       innerörtliche Zugangsstellen, sofern nicht Ausschlusskriterien oder eine Einstufung in die 3. Prioritätsstufe vorliegen

 

Priorität 3:

-       innerörtliche Zugangsstellen, für die keine Priorität der 1. Stufe vorliegt und deren Umgestaltung einen stark überdurchschnittlichen Finanzbedarf erfordert, z.B. Anpassung an lokale Gegebenheiten.

 

Nicht umgesetzt müssen barrierefreie Maßnahmen, bei Zugangsstellen, die sich außer Orts befinden und Zugangsstellen die aufgrund von Topographie und Eigentumsverhältnissen nicht zielentsprechend realisiert werden können.

 

Angesichts der bereits erwähnten erheblichen finanziellen Folgen für die Gemeinde Heiningen, der Tatsache, dass sich aufgrund des baulichen Zustands der Bushaltestellen keine baulichen Notwendigkeiten erkennen lassen und darüber hinaus, der Erhalt von Bushaltebuchten auch aus Verkehrssicherheitsgründen gewünscht wird, wird folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen:

 

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Für die Bushaltestellen in der Gemeinde Heiningen wird aufgrund der Vorgaben des Nahverkehrsplanes 2020 des Regionalverbands Großraum Braunschweig die Prioritätsstufe 2 festgestellt.

Der Ausbau der sechs Haltestellen wird bis auf weiteres zurückgestellt.

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Rosenthal

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: