Betreff
Defizitausgleich 2019 für den Friedhof in Bornum.
Vorlage
SG-X/266/2020
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 29.04.2020 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Salzgitter mit, dass für den Friedhof Bornum im Haushaltsvollzug 2019 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 2.010,11 Euro entstanden ist. Die Rücklage war schon im Vorjahr ausgeschöpft. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage SG-X/215/2019 verwiesen.

 

Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich der Friedhofskasse Bornum für das Jahr 2019 in Höhe von 2.010,11 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     55310-431800                                             55310-731800

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                2.010,11 €

Jährliche Folgekosten:                        -/-

Jährliche Abschreibungen:                -/-