Sachverhalt:
Mit Antrag vom 06.05.2020 teilte der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorsatdt mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2019 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 3.874,87 Euro entstanden ist. Rücklage bestehen nicht.
Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband einen Ausgleich in Höhe des entstandenen Defizits.
Begründet wird der Antrag mit der geringen Anzahl der Nutzungsverträge in den vergangenen Jahren. Die Gebührenordnung bewegt sich im regionalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Auf Grund der zu erwartenden positiven Entscheidung zur Übernahme des Defizites für den Friedhof Bornum stehen dann noch Mittel in Höhe von 3.389,89 Euro zur Verfügung. Hiermit kommt es zu einer Mittelüberschreitung in Höhe von 484,98 Euro. Diese kann durch die zu erwarteten Mehreinnahmen am Anteil der privatrechtlichen Entgelte des RuheForst Vorharz Klostergut Heiningen kompensiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich der Friedhofskasse Dorstadt für das Jahr 2019 in Höhe von
3.874,87 Euro.
· Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
55310-431800 55310-731800
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben: 3.874,87€
Jährliche Folgekosten: -/-
Jährliche Abschreibungen: -/-