Betreff
Ernennung des Gemeindebrandmeisters
Vorlage
SG-X/269/2020
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Auf der Gemeindekommandositzung am 28.05.2020 wurde Herr Alexander Steek mehrheitlich von den Ortsbrandmeistern und ihrer Vertreter zum Gemeindebrandmeister wiedergewählt.

 

Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters. Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ist auf die Dauer von sechs Jahren vorzunehmen.

 

Der Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein, insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Lehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben. Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Alexander Steek vor.

 

Der Kreisbrandmeister wurde um Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Herr Alexander Steek wird zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald auf die Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 29.07.2020 berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     12610-712610-442100                            

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                1.200,00 €

Jährliche Folgekosten:                        1.200,00 €

Jährliche Abschreibungen: