Sachverhalt:
Auf der
Gemeindekommandositzung am 28.05.2020 wurde Herr Dennis Hannig mehrheitlich von
den Ortsbrandmeistern und ihrer Stellvertreter zum neuen stellvertretenden
Gemeindebrandmeister gewählt. Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
(NBrandSchG) beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der
Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter und nach Anhörung des
Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters sowie seines
Stellvertreters.
Der stellvertretene
Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein. Er muss
insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den
vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an der Akademie für Brand- und
Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben. Diese Voraussetzungen liegen
bei Herrn Hannig vor.
Der Kreisbrandmeister wurde um
Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Herr Dennis
Hannig wird zum stellvertretenen Gemeindebrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald auf die Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 01.07.2020 berufen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-712610-442100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 600,00 €
Jährliche Folgekosten: 600,00
€
Jährliche Abschreibungen: