Betreff
Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters
Vorlage
SG-X/270/2020
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Auf der Gemeindekommandositzung am 28.05.2020 wurde Herr Dennis Hannig mehrheitlich von den Ortsbrandmeistern und ihrer Stellvertreter zum neuen stellvertretenden Gemeindebrandmeister gewählt. Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters sowie seines Stellvertreters.

 

Der stellvertretene Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein. Er muss insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben. Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Hannig vor.

 

Der Kreisbrandmeister wurde um Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Herr Dennis Hannig wird zum stellvertretenen Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald auf die Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 01.07.2020 berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     12610-712610-442100                            

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                600,00 €

Jährliche Folgekosten:                        600,00 €

Jährliche Abschreibungen: