Betreff
Antrag der SPD Fraktion vom 03.06.2020;
Änderung des Beschlusses zur Erstellung der Warnebrücke durch ein Generalunternehmen.
Vorlage
H-XVIII/072/2020
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Ratsherr Niebuhr hat im Namen der SPD Fraktion mit E-Mail vom 03.06.2020 den als Anlage beigefügten Antrag auf Änderung des Beschlusses zur Erstellung der Warnebrücke durch ein Generalunternehmen gestellt.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Heiningen vom 08.11.2016 müssen Anträge spätestens 10 Tage vor der Ratssitzung beim Bürgermeister eingehen. Die am 03.06.2020 eingegangene E-Mail wurde am selben Tag auch an den Bürgermeister weitergeleitet. Die Frist ist somit gewahrt.

 

Nach § 5 Abs. 2 der vorgenannten Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss der Antrag zur Vorbereitung überwiesen werden soll.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten,

·         über die Annahme und Überweisung des Antrages des Ratsherrn Niebuhr zu entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: