Änderung des Beschlusses zur Erstellung der Warnebrücke durch ein Generalunternehmen.
Sachverhalt:
Ratsherr Niebuhr hat im Namen der SPD Fraktion mit E-Mail vom 03.06.2020 den als Anlage beigefügten Antrag auf Änderung des Beschlusses zur Erstellung der Warnebrücke durch ein Generalunternehmen gestellt.
Gemäß § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Heiningen vom 08.11.2016 müssen Anträge spätestens 10 Tage vor der Ratssitzung beim Bürgermeister eingehen. Die am 03.06.2020 eingegangene E-Mail wurde am selben Tag auch an den Bürgermeister weitergeleitet. Die Frist ist somit gewahrt.
Nach § 5 Abs. 2 der vorgenannten Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss der Antrag zur Vorbereitung überwiesen werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten,
·
über die Annahme und Überweisung des Antrages des
Ratsherrn Niebuhr zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: