Betreff
Bauleitplanung der Samtgemeinde Oderwald - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes;
a) Aufstellungsbeschluss.
b) frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
c) Vergabe der Planungsleistungen.
Vorlage
SG-X/272/2020
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBL. I S. 1548), beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

Gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erfüllt die Samtgemeinde die Aufgabe der Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

In folgenden Gemeinden sollen Änderungen vorgenommen werden:

 

1.     Gemeinde Börßum

a.     Im Ortsteil Börßum wird die Ausweisung einer Sonderbaufläche für den Handel am Ostrand der Ortslage Börßum abgeändert und durch die Ausweisung dieser Fläche als Mischgebiet ersetzt. (Anlage 1).

b.     Im Ortsteil Achim plant die Gemeinde Börßum die Ausweisung eines Baugebietes im Süden der Ortslage. Dafür ist es notwendig die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung Bebauungsplan) für die Realisierung von Wohngebäuden auf der in der Anlage 2 dargestellten Fläche zu schaffen. Zur Kompensation des Flächenverbrauchs soll die bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche am Ostrand der Ortslage herausgenommen werden. (Anlage 3).

2.     Gemeinde Flöthe

c.     Im Ortsteil Klein Flöthe plant die Gemeinde Flöthe die Ausweisung eines Baugebietes im Westen der Ortslage. Dafür ist es ebenfalls notwendig, die dafür vorgesehene Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen (Anlage 4).

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, mit der Planung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald zu beauftragen. In der Vergangenheit wurden mit diesem Büro gute Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung des Gesamtverfahrens gemacht

 

Die Planungskosten sind in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013, Teil 2, Abschnitt 1 – Bauleitplanung berechnet. (Anlage 5).

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  • Die Samtgemeinde Oderwald beschließt die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald.

  • Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.

 

  • Der Auftrag für die Planung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird dem Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig, erteilt.

 

  • Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     51110-751110-443100                            

Mittel stehen zur Verfügung:          Die Mittel werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

Gesamtausgaben:                                ca. 16.000,00 €

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: