Aufstellungsbeschluss;
Vergabe der Planungsleistungen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 13.07.2020 beschlossen, dass die Ausweisung eines Baugebietes im Ortsteil Achim weiterverfolgt werden soll. Auf dem beigefügten Lageplan ist die Fläche gekennzeichnet.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind
Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W.
Schwerdt, Braunschweig, mit der Planung des Bebauungsplanes “Achim-Süd“ der
Gemeinde Börßum zu beauftragen. In der Vergangenheit wurden mit diesem Büro
gute Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung des Gesamtverfahrens gemacht
Die Planungskosten sind in
Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013,
Teil 2, Abschnitt 1 – Bauleitplanung berechnet. Die Honorarberechnung ist als
Anlage beigefügt
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Aufstellung des Bebauungsplanes
“Achim-Süd“ in Börßum OT Achim.
- Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung
beschlossen.
·
Der Auftrag für die Planung des Bebauungsplanes
“Achim-Süd“ der Gemeinde Börßum wird dem Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W.
Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig, erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: