Sachverhalt:
Der Heizkessel an der Grundschule
Börßum ist defekt und muss in der Zeit vom 29.01.2014 bis 03.02.2014 eilbedürftig
gegen ein neues Gerät ausgetauscht werden, um den Schulbetrieb nicht zu
gefährden und Frostschäden zu vermeiden. In dringenden Fällen kann in Absprache
mit dem Rechnungsprüfungsamt eine Auftragsvergabe in Form einer freihändigen
Vergabe gemäß des Vergaberechts erfolgen. Das Rechnungsprüfungsamt hat nach
Vorlage von drei Angeboten einer freihändigen Vergabe an den wirtschaftlichsten
Bieter zugestimmt. Gemäß § 89, Satz 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes kann der Samtgemeindebürgermeister bei drohendem
Eintritt von erheblichen Nachteilen oder Gefahren eine derartige
Auftragsvergabe im Einvernehmen mit mindestens einem seiner beiden
ehrenamtlichen Stellvertreter im Rahmen einer Eilentscheidung vornehmen. Am 23.
Januar hat der Unterzeichner das Einvernehmen über die Auftragsvergabe mit dem
stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister, Herrn Bernhard Bötel, hergestellt.
Die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher wurden ebenfalls über die
Angelegenheit informiert. Der Auftrag wurde sodann zu einem Angebotspreis von
23.784,76 € an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma HLF aus Goslar, vergeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Eilentscheidung gem. § 89 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes wird zur Kenntnis genommen.
·
Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 23.784,76€
wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben: 23.784,76€
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: