Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen.
Insbesondere werden die veränderten
Investitionskosten beim Ausbau der Nebenanlagen zur OD Börßum sowie der
Erneuerung der Bushaltestellen und die Planungskosten zum Neubau an der
Kindertagesstätte Börßum haushaltsrechtlich dargestellt. Auf die
Steuermindererträge im Bereich der Einkommenssteueranteile und die Entwicklung
im Ergebnishaushalts wird hingewiesen.
Dieser 1. Nachtragshaushalt führt zu einem steigenden Haushaltsverlust im
ordentlichen Rechnungsjahr 2020 in Höhe von € 42.100,00 und somit zu einem
Gesamtverlust 2020 in Höhe von € 228.000,00. Hinzu kommt ein außerordentlicher
Gewinn durch den Verkauf der Baugrundstücke in Höhe von 190.000,00 €.
-
Ordentliche Ergebnis: Verlust
i.H.v. 228.000 € (vorher
185.900 €)
-
Außerordentliche Ergebnis: Gewinn i.H.v. 190.000 € (vorher
190.000 €)
Weitere Erläuterungen, sind aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2020 für die Gemeinde Börßum wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: