Sachverhalt:
Der TSV Heiningen und der HTC Heiningen haben im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung des Sportheimes verschiedenen Zuwendungsanträge (KSB/LSB, „Asse-Fond“ und Gemeinde Heiningen) gestellt. Für eine weitere Bearbeitung des Zuwendungsantrages bei LSB ist eine Änderung des bestehenden Nutzungsvertrages –siehe Schriftsatz des TSV Heiningen- zwingend erforderlich.
Die Vertragsänderungen beziehen sich auf § 5 –Bauten und andere Anlagen- Abs. 4 und auf § 10 –Kündigung des Vertrages- Abs. 2 des bestehenden Nutzungsvertrages.
Ich weise darauf hin, dass die Restnutzungszeit zum Zeitpunkt des Zuwendungsantrages noch mindestens 12 Jahre betragen muss und empfehle daher vorsorglich einen ordentlichen Kündigungstermin frühestens zum 31.12.2035 festzulegen.
Zudem verweise ich auf die Vorlage 076/2020.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Gemeinde Heiningen stimmt der beantragten Änderung
im bestehenden Nutzungsvertrag vom 01.01.2014 mit TSV Heiningen und dem HTC
Heiningen, zu. Die kündigungsfreie Nutzungsdauer wird auf den 31.12.2035
festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: