Betreff
Änderung des Nutzungsvertrages für das Sportheim Heiningen mit dem TSV Heiningen und dem HTC Heiningen.
Vorlage
H-XVIII/080/2020
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der TSV Heiningen und der HTC Heiningen haben im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung des Sportheimes verschiedenen Zuwendungsanträge (KSB/LSB, „Asse-Fond“ und Gemeinde Heiningen) gestellt. Für eine weitere Bearbeitung des Zuwendungsantrages bei LSB ist eine Änderung des bestehenden Nutzungsvertrages –siehe Schriftsatz des TSV Heiningen- zwingend erforderlich.

 

Die Vertragsänderungen beziehen sich auf § 5 –Bauten und andere Anlagen- Abs. 4 und auf §   10 –Kündigung des Vertrages- Abs. 2 des bestehenden Nutzungsvertrages.

 

Ich weise darauf hin, dass die Restnutzungszeit zum Zeitpunkt des Zuwendungsantrages noch mindestens 12 Jahre betragen muss und empfehle daher vorsorglich einen ordentlichen Kündigungstermin frühestens zum 31.12.2035 festzulegen. 

 

Zudem verweise ich auf die Vorlage 076/2020.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Gemeinde Heiningen stimmt der beantragten Änderung im bestehenden Nutzungsvertrag vom 01.01.2014 mit TSV Heiningen und dem HTC Heiningen, zu. Die kündigungsfreie Nutzungsdauer wird auf den 31.12.2035 festgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: