Betreff
Einstellung eines Gemeindearbeiters –geringfügiges Beschäftigungsverhältnis-; Stellenausschreibung und Ermächtigung für die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zur Einstellung.
Vorlage
H-XVIII/081/2020
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Einer der unbefristet beschäftigten Gemeindearbeiter mit einer Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden im Monat nach Bedarf steht aus gesundheitlichen Gründen seit mehreren Monaten nicht mehr zur Verfügung. Bedingt durch die sommerliche Vegetationsphase und der hierdurch auftretenden, unaufschiebbaren Arbeiten in der Grünflächenpflege wurde kurzfristig eine befristete Aushilfe für drei Monate eingestellt. Der Arbeitsvertrag läuft am 14.10.2020 aus und soll verwaltungsseitig bis zum Monatsende verlängert werden.

 

Mit Schreiben vom 02.10.2020 hat der bisherige Gemeindearbeiter sein Beschäftigungsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Eine Arbeitsaufnahme ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (15.11.2020) weiterhin aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Arbeitsentgelte fallen im Kündigungszeitraum nicht mehr an.

 

Um den im Oktober vermehrt auftretenden Laubfall zu bewältigen und hierdurch der Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachkommen zu können, ist schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Stelle vorerst befristet für sechs Monate ab dem 01.11.2020 durch eine ortsübliche Bekanntmachung auszuschreiben. Eine Befristung des Arbeitsvertrages wird aufgrund eventueller Änderungen in den Organisationsabläufen durch eine neue Bürgermeisterin/einen neuen Bürgermeister empfohlen. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird ermächtigt, die Auswahl zur Besetzung der Stelle vorzunehmen und einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

·         Die Stelle eines Gemeindearbeiters wird im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zum 01.11.2020 vorerst befristet für 6 Monate, mit einer maximalen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden im Monat nach Bedarf, durch ortsübliche Bekanntmachung ausgeschrieben. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird ermächtigt, die Auswahl zur Besetzung der Stelle vorzunehmen und einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: