Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 707.200,00 €
ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.600,00 € aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
400.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 227.400,00 €
vor.
Im Wirtschaftsjahr 2021 sind Mittel für Investitionen in
Höhe von 240.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Wasserversorgung 2021 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.