Sachverhalt:
Die mit der DS SG-X/292/2020 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2021 und 2022 von 5,04 €/m³ (bisher 5,17 €) errechnet.
Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 4,07 € (bisher 3,21 €), bis Q3 10 10,17 € (bisher 8,03 €) und bis Q3 16 16,28 € (bisher 12,86 €).
Aus diesem Grund ist die 8. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.
Der Satzungsentwurf ist als
Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten 8. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom
12.12.2007 wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: