Betreff
6. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-X/296/2020
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die mit der DS SG-X/291/2020 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2021 und 2022 von 2,50 €/m³ (bisher 2,16 €) errechnet.

 

Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 2,68 € (bisher 2,38 €), bis Q3 10 6,71 € (bisher 5,95 €) und bis Q3 16 10,74 € (bisher 9,52 €).

 

Aus diesem Grund ist die 6. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 6. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: