Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 17. September 2020 beschlossen, den Entwurf des Bauleitplans „Klein Flöthe – Süd-West“ in 38312 Flöthe sowie die dazugehörige Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 12. Oktober 2020 bis zum 12. November 2020 durchgeführt.
Nach Durchführung der
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes „Klein Flöthe –
Süd-West“ in 38312 Flöthe und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
wurde der endgültige Entwurf des Bebauungsplanes „Klein Flöthe – Süd-West“ in
38312 Flöthe erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Flöthe beschließt die
vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Träger
öffentlicher Belange wie vorgeschlagen zu behandeln.
·
Der Rat der Gemeinde Flöthe beschließt gem. § 10
Baugesetzbuch den Bebauungsplan “Klein Flöthe – Süd-West“ in 38312 Flöthe als
Satzung. Dem Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: