Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald
hat mit Verabschiedung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2014 25.000 € für
die Erneuerung der EDV Anlagen an den Grundschulen Börßum und Cramme
bereitgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll möglichst in den Osterferien
erfolgen. Ein entsprechendes Vergabeverfahren wurde eingeleitet. Auf Grund der
Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften ist es zeitlich nicht möglich,
dieses Verfahren bis zum Sitzungstermin am 26.02.2014 abzuschließen. Um die
Umsetzung der geplanten Maßnahme zeitnah erledigen zu können, wird der Rat der
Samtgemeinde Oderwald gebeten, den Samtgemeindebürgermeister zu ermächtigen,
die entsprechenden Aufträge im Rahmen des vorgegebenen Budgets an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Samtgemeindebürgermeister wird gemäß § 85, Abs. 1,
S. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ermächtigt, die
notwendigen Aufträge zur Erneuerung der EDV Anlagen an den Grundschulen Börßum
und Cramme im Rahmen des vorgegebenen Budgets an den wirtschaftlichsten Bieter
zu vergeben.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 25.000 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: