Betreff
Erneuerung der EDV Anlagen an den Grundschulen Börßum und Cramme.
Vorlage
SG-IX/186/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat mit Verabschiedung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2014 25.000 € für die Erneuerung der EDV Anlagen an den Grundschulen Börßum und Cramme bereitgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll möglichst in den Osterferien erfolgen. Ein entsprechendes Vergabeverfahren wurde eingeleitet. Auf Grund der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften ist es zeitlich nicht möglich, dieses Verfahren bis zum Sitzungstermin am 26.02.2014 abzuschließen. Um die Umsetzung der geplanten Maßnahme zeitnah erledigen zu können, wird der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten, den Samtgemeindebürgermeister zu ermächtigen, die entsprechenden Aufträge im Rahmen des vorgegebenen Budgets an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird gemäß § 85, Abs. 1, S. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ermächtigt, die notwendigen Aufträge zur Erneuerung der EDV Anlagen an den Grundschulen Börßum und Cramme im Rahmen des vorgegebenen Budgets an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                                                

Mittel stehen zur Verfügung:      ja

Gesamtausgaben:                        25.000 €

Jährliche Folgekosten:                

Jährliche Abschreibungen: