Sachverhalt:
Herr Jörg Haase wurde aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 29.01.2013 in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald für die Dauer seiner Wahlzeit vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2019 ernannt.
Mit Schreiben vom 07.01.2014 hat Herr Jörg Haase darum gebeten, ihn zum 30.06.2014 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Gemeindebrandmeister zu entlassen.
Für die Ernennung und Entlassung von Ehrenbeamten gelten die Vorschriften des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG). Nach § 38 des NBG ist die Entlassung grundsätzlich zu dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem sie der Beamte beantragt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der stellvertretende Gemeindebrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald, Herr Jörg Haase, wird mit
Wirkung vom 30.06.2014 aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter entlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: