Betreff
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald;
Aufstellungsbeschluss.
Vorlage
SG-IX/203/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBL. I S. 1548),  beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

Gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erfüllt die Samtgemeinde die Aufgabe der Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Die Samtgemeinde Oderwald plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Klein Flöthe. Dafür ist es notwendig die vorgesehene Fläche als „Fläche für den Gemeinbedarf“ auszuweisen (s. Lageplan – grün markierte Fläche).

 

Des Weiteren plant die Gemeinde Ohrum den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses. Dafür ist es ebenfalls notwendig die dafür vorgesehene Fläche als „Fläche für den Gemeingebrauch“ auszuweisen (s. Lageplan).

 

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, ist auf Bauleitplanung spezialisiert und hat ein Honorarangebot für die Umsetzung der Leistung vorgelegt.


 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald.

 

·         Der Auftrag für die Planung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wird dem Planungsbüro Warnecke, Wendentorwall 19, 38100 Braunschweig, gem. vorgelegtem Honorarangebot erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     51110-751110-443100

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                ca. 4.000,00 €

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: