Sachverhalt:

Nach der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Warne durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Mai 2012 soll jetzt die Festsetzung durch Verordnung erfolgen.

 

Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 03.02.2014 bis zum 03.03.2014 in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald aus. Stellungnahmen können an den Landkreis Wolfenbüttel bis zum 17.03.2014 gerichtet werden.

 

Das Überschwemmungsgebiet der Warne beginnt in Gielde und endet in Dorstadt. Bis zur Ortschaft Heiningen sind lediglich landwirtschaftlich genutzte Flächen vom Hochwasser betroffen. In Heiningen wird die „Dorfstraße“ in ihrem Ostteil überströmt. Weiter nördlich breitet sich die Überschwemmungsgebietsfläche weiter nach Westen aus und berührt die Siedlungen „Im Kötterhagen“ und „Am Inselteich“.

 

In Dorstadt sind lediglich die Grundstücke östlich der Straße „Im Bruch“ vom HQ100-Hochwasser bedroht.

 

Nicht unerwähnt bleiben sollte der Hinweis, dass ca. ein Drittel des ÜSG Warne vom ÜSG Oker überlagert wird.

 

Die Räte der Gemeinde Heiningen und Dorstadt werden ebenfalls aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem ÜSG Waren abzugeben.


 

 


Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Warne werden keine Bedenken erhoben.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: