Betreff
Beibehaltung Container-Standort Kita Oderwaldhalle;
Erwerb der Containeranlage.
Vorlage
SG-XI/045/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 den Beschluss gefasst, das Büro Urbisch Architekten, Osterwieck, mit den Architektenleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Börßum zu beauftragen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses über die Auftragsvergaben der ersten Gewerke, ist mit dem Beginn der Rohbauarbeiten Anfang Juni 2022 zu rechnen. Die Fertigstellung und Übergabe des Neubaus ist Mitte Juni 2023 geplant, so dass zum Kindergartenjahr 2023/2024 die Krippengruppe bzw. Kindergartengruppen die Einrichtung beziehen können.

 

Innerhalb des Samtgemeindegebietes ist nach wie vor eine rege Baulandnachfrage zu verzeichnen. Stellvertretend seien hier die umgesetzten bzw. in der Umsetzung befindlichen Baugebiete in Börßum, Klein Flöthe und Dorstadt zu nennen. In Planung befindet sich noch das Baugebiet Achim-Süd. Darüber hinaus stößt auch der Erwerb von Altbauten bei jungen Familien auf großes Interesse. Dies führt in der Summe dazu, dass auch die Nachfrage nach Krippen- und Kindergartenplätze ungebrochen vorhanden ist. Für den Einzugsbereich Heiningen, Dorstadt und Ohrum werden bereits Standorte geprüft, um weitere Krippen- und Kindergartenplätze im Wege eines Neubaus bereitstellen zu können. Innerhalb des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald werden insgesamt 204 (214) Kindergarten- und 60 Krippenplätze vorgehalten.

 

Die Gemeinde Börßum hatte im Frühjahr 2021 über die Anmietung einer Containeranlage 22 Kindergartenplätze bereitstellen können, um der oben beschriebenen Nachfrage auch kurzfristig gerecht werden zu können.

 

Um Platzdefiziten ab dem 2023/2024 entgegentreten zu können, wird empfohlen, die Containeranlage am Standort Oderwaldhalle zu erwerben. Als Käufer wird die Samtgemeinde Oderwald auftreten. Die Bruttokosten belaufen sich auf 162.500 Euro. Die Eigentümerin Deutsche Industriebau hält sich an den Preis bis zum 31.05.2022 gebunden.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel als Baugenehmigungsbehörde sowie das Regionale Amt für Schule und Bildung (zuständige Behörde für die Betriebserlaubnis) haben befristete Verlängerungen in Aussicht gestellt.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Börßum als Grundstückseigentümerin ist erforderlich, weil die Containeranlage auf dem Parkplatz der Oderwaldhalle (Clubraum) aufgestellt ist.

 

Von einer Umsetzung wird abgeraten, da die Frachtkosten, die Herrichtung einer alternativen Fläche sowie der Anschluss der Versorgungsleitungen einen erheblichen finanziellen Mehraufwand verursachen.

 

Von Vorteil ist weiterhin, dass der Gruppenbetrieb in der Containeranlage zum Kindergartenjahr 2023/2024 nahtlos fortgesetzt werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat der Samtgemeinde Oderwald stimmt dem Erwerb der auf dem Flurstück 189/3 stehenden Containeranlage der der Deutschen Industriegruppe zu einem Preis in Höhe von 162.500 Euro zu. Der Erwerb steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Wolfenbüttel bzw. das Regionale Landesamt für Schule und Bildung ihre Genehmigungen zum Betrieb der Containeranlage als Kindergarten-/Krippengruppe erteilt bzw. verlängert haben/werden.

 

Die Haushaltsmittel werden durch den 1. Nachtragshaushalt 2022 bzw. den Haushalts 2023 als Investitionsauszahlung haushaltsrechtlich veranschlagt.

 

Die Investitionsmaßnahme wird durch die Veranschlagung der notwendigen Kreditmittel gedeckt.

 

Der außerordentlichen Verpflichtungsermächtigung, im Haushaltsjahr 2022 für das Haushaltsjahr 2023, wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                        162.500,00

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: