Betreff
Neuaufstellung/Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Nördliches Harzvorland.
Vorlage
SG-XI/047/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Derzeit werden auf EU-, Bundes- und Landesebene die Weichen für die ländliche Entwicklung in den nächsten Jahren im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2023 - 2027 gestellt. Das Ministerium für Landwirtschaft beabsichtigt für die nächste Förderperiode den LEADER-Ansatz in Niedersachsen flächendeckend anzubieten. Das bisherige parallel bestehende Angebot der Förderung eines ILE-Regionalmanagement soll dabei aufgegeben werden. Im künftigen Wettbewerb um Fördermittel sind die Regionen daher wieder aufgefordert, die Neuaufstellung/Fortschreibung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) durchzuführen und sich damit um die Anerkennung als LEADER-Region zu bewerben.

 

In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 hat die ILE-Region Nördliches Harzvorland von der Förderung ländlicher Regionalentwicklung profitiert. Sowohl bei der Akquise von Fördermitteln als auch bei der Schaffung nachhaltiger Entwicklungsstrukturen wurden die verfügbaren Instrumente mit hoher Effizienz und großer Breitenwirkung in der Fläche genutzt. Die Region ist als Ergebnis des erfolgreichen regionalen Entwicklungsprozesses insbesondere durch Projekte mit Modellcharakter über ihre Grenzen hinaus bekannt. Das Nördliche Harzvorland steht für Kooperationsfähigkeit und wegweisende Zukunftsgestaltung. Dem Leitmotto der Region "Landschaft mit Perspektive" wurde in allen gesetzten Entwicklungsschwerpunkten und Handlungsfeldern Rechnung getragen und es konnten wichtige Entwicklungsprozesse angestoßen werden. Diese guten Grundlagen müssen genutzt werden, um die ländliche Regionalentwicklung weiterhin erfolgreich fortzusetzen.

 

Daher will sich das Nördliches Harzvorland mit den Partnerkommunen Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse und Oderwald, Gemeinde Schladen-Werla, Städte Goslar, Salzgitter und Wolfenbüttel nach Wegfall des ILE-Förderungsprogramms um eine Aufnahme ins LEADER-Förderungsprogramm bewerben. Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 (Vorlage SG-X/326/2021) bereits die Fortführung der regionalen Zusammenarbeit der bisherigen ILE Region Nördliches Harzvorland befürwortet.

 

Für das Bewerbungsverfahren ist die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) bzw. des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) aus der ILE-Förderungszeit erforderlich. Die Fortschreibung des REK wird mit 75%, max. 35.000,00 €, gefördert. Wie zwischen den Kommunen abgestimmt, werden die Kosten für die REK-Erstellung partnerschaftlich zu gleichen Anteilen getragen. Das Nördliche Harzvorland hat im Juli 2021 einen Antrag auf Förderung gestellt und am 06.08.2021 einen Zuwendungsbescheid zur Förderung erhalten. Daraufhin wurde ein Ausschreibungsverfahren für die Leistung durchgeführt und der Auftrag zur Fortschreibung an die Sweco GmbH Hannover vergeben. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit und diverser Experten und Expertinnen aus der Region wurde unter Federführung der Sweco GmbH in enger Abstimmung mit dem Steuerungsgremium (Vertretenden aus den Kommunen) die Fortschreibung des REK erarbeitet. Das Steuerungsgremium hat in ihrer Sitzung am 08.03.2022 die REK-Kurzfassung der Region Nördliches Harzvorland für die Förderperiode 2023-2027 vorbehaltlich erforderlicher Anpassungen beschlossen. Redaktionelle oder etwaige noch notwendige werdende Anpassungen aufgrund von bislang noch ausstehendem Aussagen des Landes zur konkreten Ausgestaltung der Förderrichtlinien sollen Berücksichtigung finden.

 

Das REK ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Förderung, das LEADER-Programm und die Bedeutung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) vorgestellt:

 

Hintergrundinformationen

 

Das LEADER-Programm

Die Abkürzung LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“ und bedeutet in etwa „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ und ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung in ländlichen Gebieten.

Mit dem Förderinstrument LEADER werden Regionen im ländlichen Raum unterstützt, die unter aktiver Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Interessensgruppen regionale Entwicklungskonzepte erstellen und diese mit einem Regionalmanagement umsetzen. Jede Region bestimmt die Konzeptinhalte in einem intensiven partizipativen Abstimmungs- und Entwicklungsprozess selbst.

 

Den LEADER-Regionen steht, im Unterschied zum Instrument ILE, über den Zeitraum einer Förderperiode ein festes Budget zur Verfügung, welches eigenständig von der Region zur Gestaltung einer lebenswerten Zukunft auf dem Land vergeben werden kann. Es handelt sich wie im Rahmen der ILE-Arbeit um ein Instrument der Regionalentwicklung, mit dessen Hilfe es gelingt, lokale Akteure an regionalen Prozessen zu beteiligen. Für welche Projekte die Fördermittel ausgegeben werden, legt stellvertretend für die Bevölkerung das Entscheidungs- und Steuerungsgremium, die Lokale Aktionsgruppe (LAG), fest. Diese setzt sich aus kommunalen Vertreter:innen und Wirtschafts- und Sozialpartner:innenn aus der Region zusammen. Die LAG wird unter anderem vom Amt für regionale Landesentwicklung beraten, welches, wie auch im ILE-Prozess, als Bewilligungsbehörde fungiert. Das gemeinsame Regionale Entwicklungskonzept (REK) stellt die Grundlage der Zusammenarbeit dar und fasst die Ziele, Förderbedingungen und -kriterien zusammen. Bei Projektentwicklung und Antragstellung unterstützt im LEADER-Prozess das Regionalmanagement, ggf. zusammen mit der LEADER-Geschäftsstelle.


 

Regionales Entwicklungskonzept (REK)

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) bildet die Grundlage für die Förderung. Wesentlicher Inhalt des REKs ist die Strategie der LEADER-Region für die zukünftige Entwicklung mit den wichtigen thematischen Schwerpunkten, sog. Handlungsfeldern. Zudem enthält das REK die Kriterien zur Auswahl und zur Förderung von Projekten (siehe REK Nördliches Harzvorland, Kap. 10 und 11). Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die einzelnen Projekte sich innerhalb der Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) „Nördliches Harzvorland “ den dort genannten Handlungsfeldzielen einordnen lassen (siehe REK Nördliches Harzvorland, Kap. 6). Diese Einordnung bildet die Fördergrundlage.

 

 

Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) besteht aus Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung der sieben beteiligten Kommunen, sowie sogenannten Wirtschafts- und Sozialpartner*innen und anderen Vertretern aus der Zivilgesellschaft (WiSo-Partner). Zudem werden beratende Mitglieder zu den LAG-Sitzungen hinzugezogen. Die LAG ist das regionale Kooperationsbündnis zur Steuerung des LEADER-Prozesses und zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie. In regelmäßigen Sitzungen entscheidet die LAG über die Durchführung eingereichter Projektideen und die Vergabe der Finanzmittel. Darüber hinaus zählen die Abstimmung und Festlegung strategischer Zielsetzungen zu den Aufgaben der LAG. Zur Koordinierung betreibt die LAG eine Geschäftsstelle, die durch die Gemeinde Schladen-Werla gestellt wird. Die LAG wird im Prozess- und Projektmanagement durch ein Regionalmanagement unterstützt.

 

Für die Samtgemeinde Oderwald ist Herr Samtgemeindebürgermeister Marc Lohmann stimmberechtigtes Mitglied der LAG. Er wird in der Regel durch den allgemeinen Verwaltungsvertreter, Herrn Olaf Kosel, vertreten.

 

 

Finanzplan

Das REK enthält einen nach Jahren und LEADER-Teilmaßnahmen aufgeschlüsselten Finanzplan (siehe REK Nördliches Harzvorland, Kap. 12). Für die Mittelausstattung der LEADER-Regionen in Niedersachsen liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Informationen seitens des Landes vor. Diese wird sich voraussichtlich an der Fläche und Einwohnerzahl der LEADER-Region bemessen.

Die Fördermittel für Laufende Kosten der LAG, einschl. Regionalmanagement dürfen höchstens 25 % des angestrebten LEADER-Kontingents betragen. In Regionen mit einem Gesamtkontingent von mehr als 1,5 Mio. Euro ist mindestens der Umfang einer Vollzeitstelle, bei einem Gesamtkontingent von mind. 2,5 Mio. Euro der Umfang vom mind. 1,5 Vollzeitstellen vorzusehen. Der Finanzplan enthält außerdem Aussagen der beteiligten kommunalen Partner zur Sicherstellung der Kofinanzierung der EU-Mittel sowie eine Beschreibung regionaler Förderfonds, die für eine Kofinanzierung eingesetzt werden können.

 

Für das Verfahren zur Vergabe und Durchführung des Regionalmanagements ist eine separate Beschlussvorlage zu erstellen, da hier noch nicht alle Details bekannt sind und eine Abstimmung der Kommunen nach Anerkennung der LEADER-Region erfolgen muss. Vorgesehen ist, dass die Geschäftsstelle weiterhin bei der Gemeinde Schladen-Werla angesiedelt ist und ein externes Regionalmanagement beauftragt werden soll. Für das Regionalmanagement wird ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die Beschlussfassung bzgl. der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Kofinanzierung von Projekten und für das Regionalmanagement müssen daher zu einer späteren Zeit erfolgen. Die generelle politische Willensbildung hierfür ist jedoch schon zu diesem Zeitpunkt Bestandteil des vorliegenden Beschlusses.

 


Auswirkungen auf den Haushalt

 

Mit der politischen Willensbildung zum REK entstehen zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten Auswirkungen auf den Haushalt. Bei einer erfolgreichen Bewerbung der Region zur Aufnahme in das LEADER-Programm sind die nächsten Schritte zur Etablierung eines Regionalmanagements bzw. der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen einer gesonderten Vorlage aufzuzeigen, wenn somit auch das exakte Budget für die LEADER-Region Nördliches Harzvorland bekannt ist.

 

Der Vertrag mit dem laufenden Regionalmanagement läuft noch bis zum Jahresende 2022 und wird ggf. für die Übergangszeit bis evtl. Mitte 2023 entsprechend weitergeführt und verlängert, um eine kontinuierliche Begleitung der Region im Prozess bis zur Beauftragung eines neuen Regionalmanagements sicherstellen zu können. Auch hier folgt eine separate Beschlussvorlage.

 

So geht es weiter

 

Das REK wurde am 30.04.2022 dem Amt für regionale Landesentwicklung vorgelegt. Im Weiteren ist eine erste Prüfung durch die ÄrL bis zum 31.07 2022 sowie anschließende Nachbesserungen der REKs bis zum 15.10.2022 vorgesehen. Parallel hierzu und nach einer Anerkennung als LEADER-Region werden die Details zur Durchführung und zur Vergabe des Regionalmanagements und der Geschäftsstelle interkommunal konkretisiert und den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.    Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich vorbehaltlich der Anerkennung als LEADER-Region in der EU-Förderperiode 2023 – 2027* als Mitglied an der LAG Nördliches Harzvorland.

 

2.    Die Samtgemeinde Oderwald wird die Umsetzung der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK 2023-2027) beschriebene Entwicklungsstrategie gemäß der Anlage 1 aktiv unterstützen und beabsichtigt die Mittel für die kommunale Kofinanzierung des LEADER-Prozesses und des Regionalmanagements für die Jahre 2023 bis mind. 2029 bereitzustellen.

 

Die Beschlussfassung für diesen Zeitraum steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsbeschlüsse und ist im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage zu konkretisieren.

 

Dem im Regionalen Entwicklungskonzept aufgeführten Finanzplan wird zugestimmt.

 

3.    Die LAG als nicht wirtschaftender Verein ohne Rechtskraft darf ihren Sitz bei der Gemeinde Schladen-Werla einrichten.

 

4.    Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zu diesen Beschlüssen sind zu gegebener Zeit abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: