Wasserversorgung
Sachverhalt:
Die Betriebsleitung hat am
08.10.2014 das das Büro Dr. Halter Kommunale Kalkulation GmbH, Hannover,
mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 bis 2016
beauftragt.
Die Gebühren für diesen
Zeitraum wurden u.a. auf Grundlage folgender Unterlagen ermittelt:
·
Wirtschaftsplan
2014 und Entwurf 2015
·
Gebührenkalkulation
2013-2014
·
Aktuelle
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
·
Entwicklung
Anlagevermögen
·
Jahresabschluss
2013
·
Zusammenstellung
der Beiträge und Zuschüsse.
Auf der Grundlage dieser
Unterlagen erfolgte eine Gebührenkalkulation nach den Vorgaben des § 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG).
Die kostendeckende Gebühr
für die zentrale öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde
Oderwald beträgt (Höchstgrenze, ohne Mehrwertsteuer) bei unveränderter
Grundgebühr 2,10 €/m³. Das
entspricht der derzeitigen Gebührenhöhe.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: