Betreff
Gebührenkalkulation für 2015 und 2016;
Wasserversorgung
Vorlage
SG-IX/269/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Betriebsleitung hat am 08.10.2014 das das Büro Dr. Halter Kommunale Kalkulation GmbH, Hannover, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 bis 2016 beauftragt.

 

Die Gebühren für diesen Zeitraum wurden u.a. auf Grundlage folgender Unterlagen ermittelt:

 

·         Wirtschaftsplan 2014 und Entwurf 2015

·         Gebührenkalkulation 2013-2014

·         Aktuelle Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

·         Entwicklung Anlagevermögen

·         Jahresabschluss 2013

·         Zusammenstellung der Beiträge und Zuschüsse.

 

Auf der Grundlage dieser Unterlagen erfolgte eine Gebührenkalkulation nach den Vorgaben des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG).

 

Die kostendeckende Gebühr für die zentrale öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald beträgt (Höchstgrenze, ohne Mehrwertsteuer) bei unveränderter Grundgebühr 2,10 €/m³. Das entspricht der derzeitigen Gebührenhöhe.


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: