Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
Die Betriebsleitung hat am
08.10.2014 das das Büro Dr. Halter Kommunale Kalkulation GmbH, Hannover,
mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 bis 2016
beauftragt.
Die Gebühren für diesen
Zeitraum wurden u.a. auf Grundlage folgender Unterlagen ermittelt:
·
Wirtschaftsplan
2014 und Entwurf 2015
·
Gebührenkalkulation
2013-2014
·
Aktuelle
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
·
Entwicklung
Anlagevermögen
·
Jahresabschluss
2013
·
Zusammenstellung
der Beiträge und Zuschüsse.
Auf der Grundlage dieser
Unterlagen erfolgte eine Gebührenkalkulation nach den Vorgaben des § 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG).
Bei
der Ermittlung der Gebührenobergrenze für die Schmutzwasserbeseitigung wurden
die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ausgesondert, da die Samtgemeinde
jeweils gesonderte öffentliche Einrichtungen zur Schmutz- bzw.
Niederschlagswasserbeseitigung betreibt und daher auch bei geringfügigen Kosten
der Niederschlagswasserbeseitigung keinen einheitlichen Gebührensatz für die
gesamte Abwasserbeseitigung festlegen kann.
Der
Anteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung
beträgt 9 %.
Die
kostendeckende Gebühr (Gebührenobergrenze) für die zentrale
Schmutzwasserentsorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald beträgt bei
unveränderter Grundgebühr 4,41 €/m³
Frischwasser. Die derzeitige Gebührenhöhe beträgt 4,35 €/m³.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: