Betreff
5. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-IX/272/2014
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die mit der DS SG-IX/270/2014 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Schmutzwasserentsorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Gebührenobergrenze bei unveränderter Grundgebühr einen Arbeitspreis für die Jahre 2015 und 2016 von 4,41 €/m³ errechnet.

 

Von der Betriebsleitung wird empfohlen, den Arbeitspreis von derzeit 4,35 €/m³ auf 4,41 €/m³ Frischwasserverbrauch (Erhöhung um 0,06 €/m³) festzusetzen. Die Höhe der Grundgebühr bleibt dabei unverändert.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 5. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: