Sachverhalt:
Die mit der DS SG-IX/270/2014 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Schmutzwasserentsorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Gebührenobergrenze bei unveränderter Grundgebühr einen Arbeitspreis für die Jahre 2015 und 2016 von 4,41 €/m³ errechnet.
Von der Betriebsleitung wird empfohlen, den Arbeitspreis von derzeit 4,35 €/m³ auf 4,41 €/m³ Frischwasserverbrauch (Erhöhung um 0,06 €/m³) festzusetzen. Die Höhe der Grundgebühr bleibt dabei unverändert.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten 5. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom
12.12.2007 wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: