Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 647.000,00 €
ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 26.000,00 € aus. In diesem
Jahresüberschuss ist der Betrag von 10.000,00 € (Auflösung der
Ertragszuschüsse) enthalten.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
425.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 285.000,00 €
vor.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2015
wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2015 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung zu beschließen