Betreff
Vereinbarung mit der Fa. Landwind zur finanziellen Teilhabe nach EEG (sog. Akzeptanzabgabe).
Vorlage
C-XIX/023/2022
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Ab dem 1. Januar 2023 tritt das EEG 2023 in Kraft. Aufgrund dieser Novellierung werden zu diesem Zeitpunkt auch Änderungen am bisherigen Mustervertrag inkl. Beiblatt notwendig, denn das EEG 2023 beinhaltet auch Anpassungen der für den Mustervertrag entscheidenden §§ 6 und 100.

Die Fachagentur Wind arbeitet daher wieder gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte PartGmbB sowie dem Arbeitskreis (unter Beteiligung der kommunalen spitzenverbände) derzeit an einem „Update“ des Mustervertrags sowie an einem Vertragsmuster für Bestandsanlagen. Letzteres ist notwendig, da mit dem EEG 2023 auch Betreiber von bestehenden Windenergieanlagen die Möglichkeit haben, Zuwendungen nach § 6 EEG 2023 an Gemeinden zu tätigen. Voraussichtlich ab Oktober 2022 sollte ein aktualisierter Mustervertrag für Neuanlagen und ein neuer Mustervertrag für Bestandsanlagen mit aktualisiertem Beiblatt zur Verfügung stehen.

Dies ist bisher leider nicht der Fall.

Seitens der Fachagentur für Windenergie an Land liegt die Empfehlung vor, den aktuell bestehenden Mustervertrag nicht abzuschließen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Entscheidung zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Fa. Landwind zur finanziellen Teilhabe nach EEG wird vorerst vertagt.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: