Betreff
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028.
Vorlage
SG-XI/108/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Amtsperiode der Schöffen beim Amtsgericht Wolfenbüttel und Landgericht Braunschweig läuft am 31.12.2023 ab. Für die dann folgende Amtsperiode (Geschäftsjahre 2024-2028) hat die Samtgemeinde Oderwald nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.

 

Mit Schreiben vom 13.12.2022 hat das Amtsgericht Wolfenbüttel dazu aufgefordert, die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen beim Amtsgericht Wolfenbüttel und beim Landgericht Braunschweig für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vorzulegen. Von der Samtgemeinde Oderwald sind 4 Personen vorzuschlagen.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung des Samtgemeinderates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Nach erfolgter Zustimmung sind die Vorschlagslisten zur Einsicht für alle Bürgerinnen und Bürger für eine Woche auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen. Anschließend werden die Vorschlagslisten an das Amtsgericht Wolfenbüttel weitergeleitet. Dort wird nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes ein Ausschuss gebildet, der aus sämtlichen, dem Amtsgericht vorliegenden Vorschlagslisten, die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Ersatzschöffinnen und -schöffen wählt.

 

Auf die Schöffenwahl wurde durch einen Aufruf auf der Homepage der Samtgemeinde Oderwald, durch Anschreiben an die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, durch öffentliche Bekanntmachung in den Mitgliedsgemeinden sowie einem öffentlichen Aufruf in der Presse hingewiesen. Die Bewerbungsfrist für das Schöffenamt läuft noch bis zum 02.02.2023. Die eingegangenen Bewerbungen werden in Vorschlagslisten aufgenommen. Im Hinblick auf die noch laufende Bewerbungsfrist werden die Vorschlagslisten kurzfristig zu Sitzungsbeginn nachgereicht.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat der Samtgemeinde Oderwald beschließt die vorliegenden Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen beim Amtsgericht Wolfenbüttel und für die Strafkammern beim Landgericht Braunschweig. Die Vorschlagslisten sind anschließend für die Dauer einer Woche öffentlich auszulegen.